Riester Rente
Erfahren sie alles wichtige zum Thema Riester Rente von unserem Experten für Altersvorsorge
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Im Prinzip darf jeder Arbeitnehmer, der in die gesetzliche Rentenkasse einzahlt, auch Riestern. Genauso alle Beamten. Darüber hinaus gibt es noch Regelungen für bestimmte Berufsgruppen wie Auszubildende oder Selbstständige. Auch wenn Sie selbst nicht erwerbstätig sind, können Sie eventuell über Ihren Ehepartner Riestern, insofern dieser berechtigt ist selber die Riester Rente in Anspruch zu nehmen.
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Die Auszahlungsphase beginnt mit dem Renteneintritt der gesetzlichen Rente, frühestens allerdings mit 60 Jahren, sofern der Vertrag vor 2010 abgeschlossen wurde. Zum Rentenbeginn steht Ihnen per Gesetz mindestens die Summe Ihrer Einzahlungen und der erhaltenen Zulagen zur Verfügung. Sie erhalten das angesammelte Kapital als eine lebenslange Rentenzahlung, die Sie mit Ihrem bei Renteneintritt geltenden, individuellen Steuersatz versteuern müssen. Diese Art nennt man auch nachgelagerte Besteuerung, da die Steuer erst mit Rentenbezug anfällt.
Zum Beginn der Auszahlungsphase haben Sie die Möglichkeit sich 30% des gesamten Kapitals auszahlen zu lassen. Die restlichen 70% erhalten Sie als eine lebenslange Rente. Nehmen Sie die einmalige Auszahlung von maximal 30% des Rentenkapitals in Anspruch, hat dies den Nachteil, dass sich Ihr Steuersatz im Jahr der Inanspruchnahme erhöht und somit oft ein höherer Steuersatz fällig wird. Daher sollte man sich die einmalige Zahlung erst im Ruhestand auszahlen lassen, wenn der Steuersatz geringer ist.
Ist der monatliche Rentenanspruch geringer als 31,15 Euro pro Monat (nach § 18 SGB IV), gibt es für die Auszahlung noch eine dritte Möglichkeit: Sie können sich die Rente abfinden lassen. Steuerlich gilt dann die Fünftelregelung. Dies bedeutet, dass die einmalige Auszahlung steuerlich so behandelt wird, als ob Sie diese gleichmäßig in den nächsten fünf Jahren ausgezahlt bekommen würden.
Riester-Verträge lohnen sich vor allem, da der Staat die Vorsorgepläne bezuschusst. Die Förderung besteht aus Zulagen und Steuervorteilen. Wenn Sie mindestens 4% Ihres Bruttogehaltes, jedoch maximal 2.100 € pro Jahr, in die Riester einzahlen, beträgt die jährliche Grundzulage pro Person 175 Euro. Des Weiteren gibt es die sogenannte Kinderzulage in Höhe von 185 Euro für bis Ende 2007 geborene Kinder und 300 Euro für ab 2008 geborene Kinder.
Die Höhe Ihres Steuervorteils hängt von Ihrem Einkommensteuersatz ab. Sie können maximal 2.100 Euro pro Jahr über die Einkommenssteuererklärung steuerlich geltend machen. Hier sind die Zulagen schon inbegriffen. Der geldwerte Steuervorteil, der sich daraus ergibt, wird mit den Zulagen (Grundzulage oder Kinderzulage) verrechnet. So können kinderreiche Familien von den Zulagen und Arbeitnehmer mit hoher Steuerbelastung vor allem vom Steuervorteil profitieren. Für diese beiden Gruppen ist eine Riester Rente also besonders sinnvoll! Auch Arbeitnehmer mit geringerem Einkommen können durch die staatlichen Zulagen profitieren, da sich die Zulagen an der Höhe des zu versteuernden Einkommens orientieren. Hat man also ein geringeres Einkommen, so muss man auch weniger in die Riester Rente einbezahlen, um die volle Förderung zu erhalten.
Seit 2018 lohnt sich die Riester-Rente auch für Geringverdiener, denn Riester-Sparer und auch Betriebsrentner dürfen bis zu 200 Euro dieser privaten Rente auf jeden Fall behalten. Diese wird nicht wie vorher auf die staatliche Grundsicherung angerechnet.
Bei Riester-Verträgen unterscheidet man in Anlageformen und Nutzungsformen.
Die Anlageformen definieren, wie Ihr Rentenkapital angelegt wird. Sprich worin Ihr Geld investiert wird. Dabei ist es von Ihrer Anlagementalität abhängig, ob Sie lieber den sichereren Zinssatz einer klassischen Riester Rente bevorzugen oder lieber auf die höheren Rendite-Chancen einer fondsgebundenen Riester Rente setzen.
Klassische Riester Rente:
Bei der klassischen Riester Rente entscheidet die Versicherungsgesellschaft, wie Ihre Einzahlungen angelegt werden. Hier wird vornehmlich in sichere Anlagen wie Anleihen investiert. Diese Verträge erhalten über die gesamte Anspardauer eine Mindestverzinsung (Garantieverzinsung). Die Mindestverzinsung nach Kosten beträgt im Jahr 2020 0,9%. Der Sparer kennt also von Beginn an die garantierte Mindestrente. Diese Anlageform ist zwar sicher, da der Zins festgelegt ist, aber dadurch auch geringer in der Rendite.
Fondsgebundene Riester-Rente:
Bei fondsgebundenen Riester-Verträgen werden die Einzahlungen und die Zulagen von der Versicherungsgesellschaft in Investmentfonds investiert. dadurch können höhere Renditen erwirtschaftet werden als bei der klassischen Riester Rente. Garantiert sind bei Rentenbeginn jedoch nur die eingezahlten Beiträge ohne einen garantierten Zinssatz. Gerade bei niedrigen Zinsen können sich bei fondsgebundenen Riester Renten höhere Renditen erwirtschaften lassen, was wiederum mehr Rentenkapital bedeutet und somit höhere Rentenzahlungen möglich macht.
Riester bietet eine Vielzahl an Möglichkeiten, zusätzlich fürs Alter vorzusorgen. Welcher Riester-Vertrag am besten zu Ihnen passt, hängt von verschieden Kriterien ab. Dabei sollte zunächst einmal immer betrachtet werden, was Ihnen wichtig ist, aber auch in welcher Lebenssituation Sie sich befinden und wie viel Risiko Sie eingehen wollen. Folgende Vertragsformen stehe Ihnen dabei zur Verfügung:
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