KFZ-Versicherung
Wer ein Auto bewegen will muss einen Versicherungsschutz nachweisen. Worauf Sie achten müssen und welche Möglichkeiten es gibt, erfahren Sie bei uns
Jeder dein ein verkehrsversicherungspflichtiges Fahrzeug wie z.B. Auto, Motorrad, Quad, Mofa, E-Scooter, Bus oder Traktor auf der Straße bewegen will, muss dieses Fahrzeug auch versichern. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung, denn ohne sie darf kein motorisiertes Fahrzeug auf die Straße.
Die KFZ-Haftpflichtversicherung hat zwei Aufgaben. Zum einem begleicht sie die Sach- und Personenschäden, die durch das bewegte Fahrzeug anderen zugefügt werden. Das heißt, die KFZ-Haftpflichtversicherung zahlt immer nur die Schäden anderer, welche durch mich verursacht worden sind. Dazu gehören z.B. Reparaturkosten, Abschleppkosten oder Nutzungsausfall im Sachbereich und Behandlungskosten, Verdienstausfall oder Schmerzensgeld im Personenbereich.
Die zweite Aufgabe der KFZ-Haftpflichtversicherung besteht in der Prüfung der Schadenersatzansprüche des Unfallgegners. Soweit diese unberechtigt sind, wehrt sie diese auf eigene Kosten ab, ähnlich wie eine „kostenlose Rechtsschutzversicherung„. Neben dem Geschädigten können auch Krankenkassen, gesetzliche Unfall– und Rentenversicherungen und Arbeitgeber Ihre Ansprüche bei der KFZ-Haftpflichtversicherung geltend machen.
ACHTUNG:
Die Kfz-Haftpflichtversicherung gilt solange als vorläufig bis der Versicherungsbetrag bezahlt ist. Sollte der Versicherungsbeitrag nicht rechtzeitig gezahlt werden, kann der Versicherungsschutz rückwirkend verloren gehen und das Fahrzeug wird stillgelegt. Denn fahren ohne Versicherungsschutz ist in Deutschland eine Straftat und kann mit bis zu sechs Monaten Freiheitsstrafe bestraft werden.
Im Gegensatz zur KFZ-Haftpflichtversicherung leistet eine Kaskoversicherung auch für den eigenen Schaden. Es wird in Teilkasko und in Vollkasko unterschieden.
Die Vollkaskoversicherung ist der Rundum Schutz für Ihr Fahrzeug, sie leistet für selbstverursachte Schäden (z.B. Parkschäden) aber auch bei Vandalismus-Schäden wie Kratzer, Beulen, etc.
Die Teilkaskoversicherung leistet für genau festgelegte Schäden als Ergänzung zur Vollkaskoversicherung. Folgende Schäden sind versichert: Glasbruchschäden an den Scheinwerfern und Scheiben, Kollisionen mit Haarwild, Diebstahl des Fahrzeuges, Brand, Überschwemmung, Sturm und Hagel.
Um Ihr Fahrzeug anmelden zu können benötigen Sie im Vorfeld eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB). Diese eVB-Nummer erhalten Sie bei der zukünftigen Versicherungsgesellschaft. Damit ab der Zulassung Versicherungsschutz besteht, sollten Sie unbedingt darauf achten, dass Sie vorzeitigen Versicherungsschutz auch in der Kaskoversicherung haben.
Bei der Zulassungsstelle zeigen Sie die eVB vor. Nach kurzer Überprüfung der Deckung, wird Ihr Fahrzeug zugelassen. Nach der Zulassung wird, wenn noch nicht im Vorfeld passiert, der Antrag auf Versicherungsschutz bei der Versicherung gestellt. Bis dahin haben Sie noch die Möglichkeit sich über die Art und Umfang des Versicherungsschutzes Gedanken zu machen.
Hier spielen viele verschiedene Faktoren eine Rolle, die Hauptmerkmale sind die jährliche Kilometerleistung, das Alter der Fahrer bzw. Nutzer, Fahrzeughalter und Berufsgruppe. Folgende Punkte werden ergänzend individuell betrachtet.
Bei der Kaskoversicherung entscheiden Sie selber über die Höhe Ihrer Selbstbeteiligung. Das heißt, übernehmen Sie im Schadenfall einen Teil der Kosten selbst, zum Beispiel 150 Euro oder 500 Euro, dann wird der Versicherungsbeitrag günstiger.
Für jedes Jahr (min 6 Monate und 1 Tag), indem Sie keinen Unfälle oder Schaden hatten, bekommen Sie ein Schadenfreiheitsjahr gutgeschrieben. Umso mehr schadensfreie Jahre, desto höher die Schadensfreiheitsklasse und desto höher ist Ihr Rabatt. Keinen Schaden zu haben lohnt sich also, da die Versicherung mit höherer Schadensfreiheitsklasse immer günstiger wird.
Bei einer Werkstattbindung erklären Sie sich dazu bereit, bei einem Kaskoschaden das Fahrzeug in einer vom Versicherer festgelegten Werkstatt reparieren zu lassen. Der Versicherer bietet hierfür einen Beitragsnachlass an.
Die Typklasse spiegelt die Schaden- und Unfallbilanzen eines jeden in Deutschland zugelassenen Kraftfahrzeugmodells wider. Umso weniger Schäden ein Modell vorweisen kann, desto besser ist die Einstufung.
Hier wird in den drei Versicherungsarten Haftpflicht-, Teilkasko- und Vollkaskoversicherung unterschieden. Die Typklasse in der KFZ-Haftpflichtversicherung wird primär von der Fahrzeugart und der Fahrweise geprägt. In der Kaskoversicherung werden neben Verkehrsunfällen auch Diebstähle, Fahrzeugbrände oder Glasschäden berücksichtigt. Unter www.typklasse.de können Sie die Typklassen abfragen.
Die Versicherer unterteilen Deutschland in verschiedene Regionen, umso für jede Region eine Schadensbilanz zu definieren. Dabei wird die Anzahl der Schäden in Relation zu den zugelassenen Fahrzeugen und der durchschnittlichen Schadenhöhe gestellt. In diese Statistik fließen neben den selbstverschuldeten Schäden auch örtliche Besonderheiten wie die Diebstahlhäufigkeit, die Sturm- und Hagelschäden und die Anzahl der Wildunfälle.
Da jeder Versicherer die Kosten anhand der oben genannten Faktoren selbst berechnet, fallen die Kosten sehr unterschiedlich aus. Ein Vergleich lohnt sich fast immer. Gerne vergleichen wir Ihre KFZ-Versicherung und garantieren Ihnen mindestens 10% Rabatt bei mindestens gleichen oder besseren Leistungen. Sprechen Sie unsere Experten einfach darauf an!
Folgende Leistungen sind nach unserer Meinung sinnvoll zu Ihrem Kaskoschutz:
Im Rahmen der Teilkaskoversicherung sollten Sie Tierbisse mit Folgeschäden versichern. Denn wenn ein Marder einen Schlauch durchbeißt, zahlt die Autoversicherung dann nicht nur den Schlauch, sondern auch weitere Kosten. Gerade wenn der kaputte Schlauch einen Motorschaden verursacht hat, kann dies sehr teuer werden.
Die Erweiterung im Rahmen der Teilkaskoversicherung versichert alle Wildschäden und nicht nur Haarwild. Ein Zusammenstoß mit einem Pferd oder einer Kuh wäre ohne diese Erweiterung nicht abgedeckt.
Die Mindestversicherungssumme von 7,5 Millionen Euro für Personenschäden ist vorgeschrieben, sollte aber unbedingt auf 50 bis 100 Millionen Euro erweitert werden. Bei schweren Unfällen könnte sonst die Leistung zu gering sein und man wird selbst zu Kasse gebeten.
Jeder der sich außerhalb von Deutschland mit einem Mietwagen bewegt, sollte auf den Baustein Mallorca-Police achten, denn dann wird die Versicherungssumme auf deutsches Niveau angeglichen. Die Mindestversicherungssummen in den einzelnen Ländern reichen in der Regel nicht aus.
Die Erweiterung Grob fahrlässig verursachte Schäden sollte immer mitversichert sein. Denn nur dann verzichtet der Versicherer auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit, das heißt er verweigert keine Leistungen, auch wenn Sie beispielsweise ein Stoppschild überfahren haben und somit einen Unfall verursacht haben.
Anders als bei Sachversicherungen gilt bei den meisten Anbietern eine einmonatige Kündigungsfrist. Da eine Vielzahl der Verträge nur bis zum Jahresende läuft und sich dann automatisch verlängert, sollten Sie sich den 30. November als Stichtag merken. Bis zu diesem Zeitpunkt sollte die Kündigung dann vorliegen. Bei unterjährigen Verträgen, also Verträge die nicht zum Jahreswechsel verlängert werden, finden Sie den jeweiligen Termin in ihren Versicherungspolicen.
Um die richtige KFZ-Versicherung zu finden gibt es zwei Möglichkeiten, Sie recherchieren selbst im Internet und schließen diese online ab oder Sie wenden sich direkt an einen Berater, der individuell mit Ihnen prüft welcher Versicherungsschutz für Sie Sinn macht. Wir arbeiten mit über 80 KFZ-Versicherer zusammen und bieten Ihnen die passende Lösung an. Kontaktieren Sie uns um das bestmögliche Angebot zu erhalten.