Altersvorsorge
Die private Altersvorsorge ist mittlerweile alternativlos. Wir bei der Finanzprofi RheinMain entwickeln Ihnen ein maßgeschneidertes Vorsorgekonzept, damit Sie ihren Ruhestand genießen können.
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) vereint steuerliche Vorteile und Arbeitgeberzuschüsse in einer individuellen Versicherungslösung. Sparen Sie sich die Sozialabgaben und Steuern auf Ihre eigenzahlten Beiträge bis zur Rente und profitieren Sie so von Ihrem individuellen Steuervorteil! Nutzen Sie den, vom Staat garantierten, Arbeitgeberzuschuss und bauen Sie sich eine zusätzliche Absicherung für das Alter auf. Wir beraten Sie gerne bei der Gestaltung Ihrer betrieblichen Altersvorsorge.
Die private Rentenversicherung unterstützt Sie beim flexiblen Vermögensaufbau für ihr Alter. Sie haben die Wahl zwischen einer lebenslangen Renteund einer einmaligen Auszahlung. Die großen Vorteile liegen hier in der Besteuerung im Ruhestand, der hohen Flexibilität und der Chance auf lohnenswerte Renditen. Ob klassisch oder in Fonds angelegt, monatlich oder einmalig investiert, für jeden Anlegertypen finden wir das passende Produkt.
Die Riester Rente vereint staatliche Förderung in Form von Zulagen und Steuerrückzahlungen in einer kompakten Versicherungslösung. Ob Arbeitnehmer, Beamte oder Geringverdiener, die Riester Rente ist hilft beim Aufbau der eigenen Rentenansprüche und sichert Ihnen ein zusätzliches Einkommen im Rentenalter. Mit der Riester Rente bauen Sie mit der Hilfe vom Staat Vermögen auf. Nutzen Sie Ihre Chance und lassen Sie sich Ihren individuellen Anspruch auf Förderung von uns ermitteln!
Das deutsche Rentensystem ist ein 3-Schichten-Modell. Das bedeutet, dass die gesetzliche Rente alleine nicht ausreicht, um im Alter ausreichend versorgt zu sein. Hier erfahren Sie alles Wichtige über unser Rentensystem.
Das deutsche Rentensystem steht schon seit langer Zeit in der Kritik. Insbesondere die letzte Rentenreform im Jahr 2005 brachte einige Nachteile für kommende Rentner mit sich. Aufgrund der demografischen Entwicklung werden die Rentenleistungen der gesetzlichen Rentenversicherung auch künftig weiter sinken und sich die Einkommenslücke im Alter vergrößern. Im Vergleich zu den Löhnen wird die gesetzliche Rente also in Zukunft geringer ausfallen und kann daher nur noch als Grundabsicherung angesehen werden. Es wird also immer wichtiger, selber eine private Vorsorge für das Alter aufzubauen, um auch im Rentenalter ein sicheres Einkommen zur Verfügung zu haben. Die Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge sind vielfältig, aber nicht jede Vorsorgeform ist für jeden gleichermaßen geeignet. Daher ist es wichtig, das deutsche Rentensystem zu kennen, um eine Entscheidungsgrundlage zu haben, welche Vorsorgeform für die persönliche Altersvorsorge gewählt werden sollte.
Das deutsche Rentensystem gliedert sich in drei Schichten, welche auch oft als drei Säulen bezeichnet werden. Dabei hat jede Vorsorgeform Ihre spezifischen Vor- und Nachteile. Wie die jeweiligen Schichten steuerlich behandelt werden, welche staatlichen Förderungen es gibt und ob auch während der Rentenphase Sozialabgaben bezahlt werden müssen, erfahren Sie hier bei der Finanzprofi RheinMain. Unsere Experten für Altersvorsorge beraten Sie natürlich gerne auch persönlich.
Die 1. Schicht beinhaltet die gesetzliche Rentenversicherung und die Basisrente, die viele Menschen auch unter dem Namen Rürup Rente kennen. Auch berufsständische Versorgungswerke und die Beamtenversorgung gehören in diese Schicht. Wie der Name schon vermuten lässt, handelt es sich hierbei um eine Grundvorsorge und keinesfalls um eine vollumfängliche Altersvorsorge.
Ein wesentlicher Vorteil der Basisvorsorge ist, dass es sich bei dieser Art von Altersvorsorge immer um eine Leibrente handelt. Dies bedeutet, dass ab dem Renteneintritt eine Lebenslange Rente gezahlt wird. Außerdem sind die Rentenansprüche aus der 1. Schicht im Regelfall nicht pfändbar. Es handelt sich also um eine Art „Zeittresor“. Ist erst einmal Kapital eingezahlt worden, so wird dieses erst wieder mit Renteneintritt freigegeben, in Form einer lebenslangen Rente. Es handelt sich um die sicherste Art, um Rentenansprüche aufzubauen, da das eingezahlte Geld ausschließlich für die Rente genutzt werden darf.
Natürlich führt ein „Zeittresor“ auch zu Nachteilen. Es gibt keinerlei Flexibilität in Bezug auf Ihr Kapital. Was einmal eingezahlt wurde steht erst wieder zum Rentenbeginn zur Verfügung. Daher kann das Kapital auch nicht beliehen, gekündigt oder vererbt werden. Des Weiteren kann Sie das gebildete Kapital auch nicht als Einmalleistung oder in Form eines größeren Betrags auszahlt werden.
Steuerliche Behandlung:
Beiträge für die Altersvorsorge in der Basisvorsorge sind während der Erwerbsphase, also vor Eintritt in die Rente, bis zum Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen, ab dem Jahr 2025 voll steuerlich absetzbar (seit 2015 = 80% ansteigend bis 2025 = 100%).
Bei Renteneintritt, ab dem Jahr 2040, müssen die Rentenzahlungen zu 100% mit dem individuellen Steuersatz versteuert werden (seit 2005 = 50% ansteigend bis 2040 = 100%).
Des Weiteren sind Sozialabgaben auf die Rentenzahlungen zu leisten.
Zur 2. Schicht zählen die betriebliche Altersvorsorge (bAV) und die Riester Rente. Diese Form der Altersvorsorge wird vom Staat gefördert und ist während der Ansparphase steuerbegünstigt. Der Sinn der Produkte aus dieser Sicht liegt darin, dass dem Sparer ermöglicht werden soll, sich einen zusätzlichen Rentenanspruch aufzubauen.
Anders als bei der Basisvorsorge, kann die betriebliche Altersvorsorge auch als Einmalzahlung ausgezahlt werden. Dies ist bei der Riester Rente nur bis maximal 30% des vorhanden Rentenkapitals möglich. Neben den steuerlichen Begünstigungen, die sowohl die betriebliche als auch die Riester Rente gemeinsam haben, fördert der Staat die Riester Rente mit einer jährlichen Rentenzulage. Die geförderte Zusatzvorsorge sollte ebenfalls ausschließlich für Rentenvorsorge genutzt werden. Wer also seine Riester Rente vorzeitig kündigt, der verliert seine Steuervorteile und die gewährten Rentenzulagen. Die betriebliche Altersvorsorge lässt sich in der Regel nicht vorzeitig kündigen.
Steuerliche Behandlung:
Sowohl die betriebliche Altersvorsorge, als auch die Riester Rente sind während der Ansparphase bis zu den entsprechenden Höchstbeträgen voll steuerlich absetzbar.
Höchstbetrag bAV: 8% der Beitragsbemessungsgrenzen der GRV West
Höchstbetrag Riester Rente: 2.100 € pro Jahr
Alle Rentenzahlungen der 2. Schicht müssen mit Renteneintritt zu 100% mit dem individuellen Steuersatz versteuert werden.
Des Weiteren sind Sozialabgaben auf die Rentenzahlungen zu leisten.
Staatliche Förderung:
Neben der Steuerbegünstigung, fördert der Staat die Riester Rente mit einer jährlichen Rentenzulage. Dabei wird das 4%-Prinzip angewandt. Jeder der mindestens 4 Prozent des zu versteuernden Bruttoeinkommens des Vorjahres in einen Riestervertrag einzahlt, hat Anspruch auf die volle Zulage (maximaler Höchstbetrag 2.100 €). Zahlt man weniger als die 4 Prozent ein, so wird die Zulage entsprechend gekürzt. Jeder Riester-Sparer hat bei voller Zulage einen Anspruch auf 175 € pro Jahr. Für jedes Kind, welches vor dem Jahr 2008 geboren wurde, kommen weitere 185 € pro dazu. Für jedes Kind, welches nach dem Jahr 2008 geboren wurde, kommen weitere 300 € hinzu. Die Kinderzulage wird jedoch nur einmalig pro Jahr gewährt und steht damit nur einem Elternteil zu. Der Anspruch auf die Kinderzulage entsteht bei der Geburt des Kindes und endet frühestens mit Vollendung des 18. Lebensjahres und spätestens, wenn das Kind das 25. Lebensjahr beendet hat (wenn noch im Studium oder in der Ausbildung).
Die 3. Schicht besteht aus privaten Vorsorgeverträgen, wie privaten Rentenversicherungen und Kapitallebensversicherungen. Zu dieser Schicht gehören also alle Rentenversicherungen, die während der Ansparphase keine steuerlichen oder staatlichen Förderungen nutzen. Anders als bei den Vorsorgeformen der 1. und 2. Schicht, erhalten die Versicherungsnehmer Ihre steuerlichen Vorteile erst mit Beginn der Auszahlungsphase.
Der wesentliche Vorteil dieser Produkte liegt in der hohen Flexibilität und der geringen Steuerbelastung im Alter. Über das eingezahlte Kapital kann jederzeit verfügt werden, da die Beiträge aus dem schon versteuerten Nettoeinkommen gezahlt werden. Zudem können attraktive Renditen erwirtschaftet werden, wenn die Beiträge in Fonds investiert sind. Bei dieser Form der Altersvorsorge kann außerdem gewählt werden, ob die Zahlung in Form einer Einmalzahlung oder in Form einer Rente geleistet werden soll.
Steuerliche Behandlung:
Während der Ansparphase werden die Produkte der 3. Schicht nicht steuerlich gefördert.
In der Auszahlungsphase gibt es die Möglichkeit einer Rentenzahlung und ein Kapitalwahlrecht (Einmalzahlung). Beide haben verschiedene Steuerbegünstigungen.
Gerne beraten wir Sie persönlich. Wenn Sie mögen auch ganz bequem von zuhause aus, mit unserer Onlineberatung.